Zusammenfassung Förderungen Privatpersonen, April 2023

Tirol Zuschuss 2023 (Land Tirol)

Heizkostenzuschuss 2023

Höhe: 250 Euro

Personen, die nicht bezugsberechtigt sind:

  • BezieherInnen von Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung
  • BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen

Nettoeinkommensgrenzen:

  • 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
  • 300 Euro pro Monat für jede weitere Person
     

Wohnkostenzuschuss 2023

Höhe: ab 250 Euro (Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)

Bezugsberechtigte Personen:

  • BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung (abgesehen von der Mindestsicherungsleistung)
  • BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.

Nettoeinkommensgrenzen:

Einkommensgrenze I:

  • 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • Zuschusshöhe: 350 Euro
  • 1.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
  • Zuschusshöhe: 450 Euro
     
  • 450 Euro pro Monat für jede weitere Person
  • Zuschusshöhe: Erhöhung um je 100 Euro

Einkommensgrenze II:

  • 1.500 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • Zuschusshöhe: 300 Euro
     
  • 2.200 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
  • Zuschusshöhe: 375 Euro
     
  • 450 Euro pro Monat für jede weitere Person
  • Zuschusshöhe: Erhöhung um je 75 Euro

Einkommensgrenze III:

  • 2.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • Zuschusshöhe: 250 Euro
     
  • 2.800 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
  • Zuschusshöhe: 300 Euro
     
  • 450 Euro pro Monat für jede weitere Person
  • Zuschusshöhe: Erhöhung um je 50 Euro

Antrag stellen:

  • Zeitraum zwischen 1. April und 31. Oktober 2023 gestellt werden.
  • Haushalte, die den Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 erhalten haben, bekommen den Folgeantrag zugeschickt, der dann samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden muss.
  • Auch an Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen wird ein Formular zum Wohnkostenzuschuss zugeschickt, das ausgefüllt und anschließend an das Land Tirol retourniert werden muss.
  • Höhe der Zuschusses berechnen lassen unter: www.tirol.gv.at/tirolzuschussrechner
  • Antragsformulare unter: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss


Was zählt zum Einkommen? Was zählt nicht zum Einkommen?

ausführliche Informationen sind unter folgendem Link aufgeschlüsselt:
www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/gesellschaft-soziales/soziales/Formulare/Hilfswerk/Information_Einkommensberechnung_01.pdf

Weitere Informationen zum Tirol-Zuschuss: www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/

Weitere Förderungen (Land Tirol):

Förderungen des Landesenergieversorgers TIWAG (Land Tirol)

Ob Förderungen für den Kauf von Wärmepumpen, E-Ladeinfrastruktur oder E-Mopeds sowie Photovoltaikausbau auf Tirols Dächern und PassivhausPlus-Wohnungen. Der Landesenergieversorger TIWAG unterstützt bei Stärkung der Eigenversorgung und auf dem Weg zur Energieautonomie:
www.tiwag.at

Wohnbeihilfe, Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (Land Tirol)

Nettoeinkommensgrenzen:
Alleinerziehende Mutter mit einem Kind:

  • von 1.500 Euro --> Beihilfe 350 Euro/Monat
  • von 1.700 Euro --> Beihilfe 314 Euro/Monat
  • von 1.900 Euro --> Beihilfe 234 Euro/Monat
  • von 2.100 Euro --> Beihilfe 138 Euro/Monat

 Familie mit zwei Kindern:

  • 1.800 Euro --> Beihilfe 548 Euro/Monat
  • 2.000 Euro --> Beihilfe 468 Euro/Monat
  • 2.200 Euro --> Beihilfe 372 Euro/Monat
  • 2.500 Euro --> Beihilfe 173 Euro/Monat
  • 2.750 Euro --> Beihilfe 66 Euro/Monat

Einpersonenhaushalt mit Monatseinkommen

von 1.500 Euro --> Beihilfe 159 Euro/Monat
von 1.600 Euro --> Beihilfe 120 Euro/Monat
von 1.700 Euro --> Beihilfe 78 Euro/Monat

Weitere Informationen - auch zur Antragsstellung: www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/

 

Weitere Förderungen (Bund):

Energiekostenausgleich (Bund)

Der Energiekostenausgleich in der Höhe von 150 Euro wird in Form eines Gutscheins an alle Haushalte verschickt und wirkt in dem Momtent, in dem die höhren Stromkosten spürbar werden, und zwar bei der Jahresstromabrechnung. Detailierte Informationen in Form von Fragen und Antworten zum Energiekostenausgleich finden sich unter:  www.oesterreich.gv.at /energiekostenausgleich

Klimabonus 2023 (Bund)

Auszahlung: erfolgt automatisch ab Februar 2023, der Bonus ist regional gestaffelt

Sind Ihre Kontodaten auf FinanzOnline aktuell, wird Ihnen der Klimabonus direkt aufs Konto überwiesen. Alternativ wird er als Gutschein zugeschickt.

Bezugsberechtigte Personen: alle mit Hauptwohnsitz in Österreich, mind. 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich

Höhe: abhängig vom Hauptwohnsitz

Weitere Informationen:www.klimabonus.gv.at/

Fragen: Tel.: 0800 8000 80 von MO bis FR, 08:00 bis 18:00 Uhr

 

Förderaktion Reparaturbonus (Bund)

Reparieren statt Weg­werfen! Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen für Elektro- und Elektronikgeräte einen Bon. Pro Reparaturfall kann ein Bon eingelöst werden!

Höhe:

  • 50% der Kosten für eine Reparatur --> maximal 200 Euro
  • 50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag --> maximal 30 Euro

Beantragung:

  • vor Reparatur: www.reparaturbonus.at
  • Der Bonus wird per Mail zugesandt bzw. steht als Download bereit
  • Innerhalb von drei Wochen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einlösbar
  • Der Förderbetrag wird von der Rechnung abgezogen und auf der Rechnung ausgewiesen

Teilnehmende Betriebe und weitere Informationen: www.reparaturbonus.at

Informationen zu Familienförderungen:

www.infoeck.at/familieninfo/familienfoerderungen-tirol

 

Überblick zu Förderungen in Tirol/Österreich:

transparenzportal.gv.at/tdb/tp/startpage

Weitere Informationen zu Förderungen sind unter der Telefonnummer: 0800 800 508 erhältlich.