Jugendschutz in Tirol

Das Ziel des Tiroler Jugendgesetzes ist es, Jugendliche bestmöglich vor Gefahren zu schützen und sie, ihre Eltern und die Gesellschaft im Umgang mit diesen Gefahren zu unterstützen. Jugendliche sollen sich körperlich, geistig und seelisch ungestört entwickeln können und gleichzeitig lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit diesen auseinanderzusetzen und sie alleine oder gemeinsam zu bewältigen. Das Tiroler Jugendgesetz will Jugendliche auch dabei unterstützen, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu erlernen.

Gruppe junger Menschen von hinten

Hier findest du Informationen zu folgenden Themengebieten:

Diese Themen sind im Tiroler Jugendgesetz geregelt. Klicke auf das Thema, das dich interessiert.

Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Die Jugendschutzbestimmungen sind in Tirol im Tiroler Jugendgesetz geregelt. Das Gesetz gilt für dich als Jugendliche und Jugendlicher bis zu deinem 18. Geburtstag. Es gilt aber auch für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erwachsene, Menschen, die in Bars, Geschäften, Tabaktrafiken und ähnlichem arbeiten.

In Tirol gelten folgende gesetzliche Altersbestimmungen:

  • Unter 14 Jahren: Du bist ein Kind.
  • Zwischen 14 und 18 Jahren: Du bist ein Jugendlicher / eine Jugendliche.
  • Ab 18 Jahren: Du bist ein Erwachsener / eine Erwachsene.


Achtung!
In Österreich hat jedes Bundesland ein eigenes Jugendschutzgesetz. Es zählt für dich immer das Gesetz des Bundeslandes, in dem du dich aufhältst. Wenn du zum Beispiel in Tirol wohnst, aber über das Wochenende nach Salzburg fährst, gilt für dich dieses Wochenende das Salzburger Jugendschutzgesetz. Einen Überblick über Jugendschutz und die verschiedenen Jugendschutzgesetze in Österreich findest du auf dem Österreichischen Jugendportal.

Mit 2019 haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, die Jugendschutzgesetze in den Bereichen Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten anzugleichen.

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Alterskontrollen und Ausweispflicht

Hosentasche, Reisepass

Wenn du Alkohol oder Zigaretten kaufen willst, aber der Verkäufer oder die Verkäuferin sich absichern will, ob du schon alt genug bist, musst du dich mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Das Gleiche gilt, wenn du nach einer gewissen Uhrzeit unterwegs bist oder einen Kinofilm sehen willst, der eine bestimmte Altersfreigabe hat - kurz gesagt in jeder Situation, in der man sichergehen will, dass du alt genug bist.

In den meisten Fällen muss es ein amtlicher Lichtbildausweissein. Das ist zum Beispiel dein Reisepass oder ein Personalausweis. Für Personen unter 16 Jahren gibt es die Möglichkeit, einen vergünstigten Personalausweis ausstellen zu lassen. Mehr Informationen dazu findest du auf oesterreich.gv.at.

Ein Ausweis wie dein Schülerausweis, auf dem zwar auch ein Foto von dir ist, muss nicht akzeptiert werden, da er kein amtlicher Lichtbildausweis ist! Auch dein Führerschein wird nicht immer anerkannt.

Achtung!
Einen Ausweis zu fälschen ist eine Straftat. Die Tat nennt sich Urkundenfälschung und man kann dafür mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe bestraft werden. Mehr Informationen dazu findest du auf dem Gesetzesportal JUSLINE.

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Ausgehzeiten, Übernachten in Beherbergungsbetrieben und Verbotene Orte

Weiße Uhr auf gelben Hintergrund

Ausgehzeiten

Wie lange du unterwegs sein darfst, hängt davon ab wie alt du bist.

In Tirol gelten für dich folgende Regeln, sobald du alleine an öffentlichen Orten oder öffentlichen Veranstaltungen unterwegs bist:

  • Unter 14 Jahren: Du darfst bis 23:00 Uhr unterwegs sein, wenn deine Eltern oder Erziehungsberechtigten dir das erlauben.
  • Zwischen 14 und 16 Jahren: Du darfst bis 01:00 Uhr unterwegs sein, wenn deine Eltern oder Erziehungsberechtigten dir das erlauben.
  • Ab 16 Jahren: Du darfst solange ausgehen wie du willst, wenn deine Eltern oder Erziehungsberechtigten es dir erlauben.

Achtung: In Lokalen dürfen sich Kinder unter 14 Jahren nur bei wichtigen Gründen, wie zum Überbrücken von Wartezeiten oder zur Einnahme von Mahlzeiten, alleine aufhalten.

In Tirol gelten für dich folgende Regeln, sobald du nicht alleine unterwegs bist:

Wenn du mit deinen Eltern, Erziehungsberechtigten oder einer erwachsenen Aufsichtsperson unterwegs bist, gelten die zeitlichen Begrenzungen für dich nicht. Wenn du an einer Veranstaltung deiner Schule, der Kirche, einer Jugendorganisation oder der außerschulischen Jugendarbeit teilnimmst, gelten die zeitlichen Beschränkungen für die Dauer dieser Veranstaltung nicht.
Achtung! Dies gilt nicht bei Veranstaltungen mit Altersbestimmungen. Der Besuch mancher Veranstaltungen ist erst ab einem gewissen Alter erlaubt. Daran musst du dich als Jugendlicher / Jugendliche halten.

 

Übernachten in Beherberungsbetrieben

Ob du alleine in einem Beherbergungsbetrieb übernachten darfst, hängt von deinem Alter ab.

  • Unter 16 Jahren: Grundsätzlich darfst du nicht alleine in einem Beherbergungsbetrieb übernachten.
    In Tirol gibt es ein paar Ausnahmen: Zwischen dem 14. und dem 16. Geburtstag darfst du ohne Aufsichtsperson übernachten, wenn der Grund für die Nächtigung eine Ausbildung, ein Praktikum, ein Job, eine Reise oder Wanderung ist. Außerdem musst du die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit dabei haben.
  • Ab 16 Jahren: Du darfst alleine in einem Beherbergungsbetrieb übernachten.

Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, kannst du dir hier auf unserer Website weitere Infos zum Thema Reisen holen.
 

Verbotene Orte

Es gibt Orte, die du, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, nicht betreten oder besuchen darfst.

Unter 18 Jahren: Du darfst dich nicht an Orten aufhalten, an denen sich Menschen prostituieren; zum Beispiel in Bordellen und Sexclubs. Du darfst dich nicht an Orten aufhalten, an denen es pornografische Darstellungen gibt; zum Beispiel Stripclubs oder Videoclubs. Du darfst dich nicht an Orten aufhalten, an denen Glücksspiel angeboten wird; zum Beispiel Casinos, Spielhallen und Wettbüros.

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Alkohol

Menschen mit Bierflaschen in Hand

Ob und welchen Alkohol du trinken, kaufen oder besitzen darfst, hängt von deinem Alter ab.

  • Unter 16 Jahren: Du darfst gar keinen Alkohol trinken, kaufen oder besitzen.
  • Zwischen 16 und 18 Jahren: Du darfst Bier, Wein und Sekt trinken, kaufen oder besitzen. Verboten sind Spirituosen, also gebrannter Alkohol, pur und in Mischgetränken. Dazu gehören auch Alkopops.
  • Ab 18 Jahren: Du darfst alle Arten von Alkohol trinken, kaufen und besitzen.

Achtung!
Du machst dich strafbar, wenn du einer jüngeren Person Alkohol kaufst, die diesen noch nicht besitzen oder konsumieren darf. Dies gilt auch für Personen oder Unternehmen, die Alkohol verkaufen. Auch sie machen sich strafbar, wenn sie Alkohol an Jugendliche verkaufen, die zu jung dafür sind.

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Rauchen, Tabak und Nikotin

Ein Stapel Zigaretten

Nikotin ist ein Inhaltsstoff von Tabak und kann in Österreich in unterschiedlichen Formen gekauft und konsumiert werden. Die am meisten verbreiteten Formen sind Zigaretten, Wasserpfeifen (Shishas) und deren elektronische Formen, E-Zigaretten und E-Shishas. Es gibt auch noch andere Formen von Tabakwaren wie Kautabak, Snus, Zigarren, Pfeifen und mehr. Ob du Tabak rauchen, kaufen oder besitzen darfst, hängt von deinem Alter ab.

Mit 18. Jänner 2019 wurde in dem Tiroler Jugendgesetz das Schutzalter beim Rauchen von 16 auf 18 Jahre angehoben.

  • Unter 18 Jahren: Du darfst keinen Tabak, egal in welcher Form, rauchen, kaufen oder besitzen.
    Info: Wenn du 16 oder 17 Jahre alt bist, gibt es für dich auch keine Übergangsregelung. Du musst bis zu deinem 18. Geburtstag warten um legal rauchen zu dürfen.
  • Ab 18 Jahren: Du darfst Tabak rauchen, kaufen und besitzen.

Achtung!
Für Snus gibt es besondere Bestimmungen in Tirol. Du darfst Snus ab 18 Jahren legal konsumieren. Es ist allerdings nicht legal, Snus zu kaufen oder zu verkaufen!


Rauchen, Nikotinbeutel & Co. – kenn das Risiko!

Im Laufe der Zeit haben sich viele Alternativen zur herkömmlichen Zigarette entwickelt. Mittlerweile sind E-Shishas, E-Zigaretten und Snus ein weit verbreitetes Konsummittel.

In unserem Infoblatt Nikotin-(beutel), Zigaretten & Co. – kenn das Risiko! gibt es Informationen und Aufklärung zum Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten.

Achtung!
Seit März 2023 sind auch der Konsum und der Erwerb von Nikotinbeuteln für unter 18-Jährige verboten.