FAQ - Häufig gefragt

Im Zusammenhang mit dem Tiroler Jugendgesetz treten immer wieder Fragen auf. Viele können dabei ganz klar mit den angegebenen Richtlinien im Gesetz beantwortet werden.
Manche Fragen sind aber etwas komplizierter zu beantworten. Wir haben uns deshalb für euch bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) schlau gemacht, und die häufigsten Fragen, die wir im InfoEck zum Thema Jugendschutz gestellt bekommen, für euch beantwortet.

Insel im Meer mit Fragezeichen

Ausweispflicht


Ausgehzeiten und Veranstaltungen


Rauchen und Alkohol


Piercing und Tattoo


Strafen und Konsequenzen


Unsere Fragen wurden von der KIJA Tirol beantwortet.
Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol (KIJA)
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck

Tel-Nr.: 0512 / 508 3792
E-Mail: kija [at] tirol [dot] gv [dot] at
Web: www.kija-tirol.at

zum Seitenanfang