Pflege


Es gibt verschiedene Gründe, warum ein älterer Mensch Hilfe von anderen benötigt. Einschränkungen und Erkrankungen – körperlicher und psychischer Art – können dazu führen, dass Unterstützung notwendig wird. Oftmals plötzlich, z.B. aufgrund eines Sturzes, oder aufgrund chronischer Geschehnisse, wie etwa Demenz oder Rheuma, rückt das Thema der Pflege in den Mittelpunkt.

Zwei Hände von älteren Menschen liegen aufeinander.

Information und Beratung zum Thema Pflege

Unabhängig vom Einkommen oder Pflegegeld gibt es die Möglichkeit eine kostenlose telefonische Beratung oder in Form eines „Hausbesuchs“ vom CareManagement Tirol in Anspruch zu nehmen. Dabei informiert und berät eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson zu allen Fragen rund ums Thema Pflege. Sie verschafft sich einen Überblick über die bestehende Pflegesituation und gibt Informationen und Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

CareManagement Tirol
Website
050 808 2087 oder
Anfrage über Sozialversicherung der Selbstständigen: qualitaetssicherung [at] svqspg [dot] at

Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Broschüre EIN:BLICK 5 – Pflege

Land Tirol
Abteilung Pflege

Pflegetelefon des Landes:
www.tirol.gv.at
Tel. 0800 400 160

oesterreich.gv.at
Qualitätssicherung und Angehörigengespräch


Formen der Pflege

So unterschiedlich die Gründe sein können, so verschiedenartig sind ebenso die Möglichkeiten der Pflege. Einige Menschen brauchen auch im hohen Alter keine Hilfe oder nicht mehr als eine haushalterische Unterstützung. Andere wiederum können nicht mehr alleine leben und werden entweder in der Familie gepflegt oder finden einen Platz in einem Pflegeheim.

Mobile Pflege und Betreuung

Ziel der mobilen Pflege und Betreuung ist es Bedingungen zu schaffen, damit kranke und pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten – von der medizinischen Hauskrankenpflege, allgemeinen Pflegetätigkeiten, Haushaltshilfen, Tagespflegeeinrichtungen, Essen auf Rädern, 24-Stunden-Betreuung sowie Kurzzeitpflege.

Hier werden einige ausgewählte mobile, häufig genutzte, Pflegeformen näher beschrieben.
 

Pflegedienst ambulant

Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile (ambulante) Pflegedienste erbracht wird. Ziel der ambulanten Pflege ist es, dass pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Umgebung verbleiben können. Dazu sucht der mobile Dienst den Klienten mehrmals wöchentlich bis mehrmals täglich zuhause auf.

Auflistung der mobilen Pflegedienste in Tirol:
Land Tirol
 

Tagespflegeeinrichtungen

Eine Tagespflege ist eine Einrichtung, in der Pflegebedürftige tagsüber betreut werden. Den Abend und die Nacht verbringen sie zu Hause. Das ermöglicht pflegenden Angehörigen, ihrem Beruf nachzugehen, und hilft alleinlebenden Senioren, ihren Tag zu bewältigen.

Auflistung der Tagespflegeeinrichtungen in Tirol:
Land Tirol
 

24-Stunden-Betreuung

Ältere Personen werden bei der Haushalts- und Lebensführung unterstützt, um möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können. Betreuungspersonen wohnen mit den betroffenen Menschen in deren Privathaushalt, leisten ihnen Gesellschaft und unterstützen diese im täglichen Leben, indem sie zum Beispiel den Einkauf oder Reinigungstätigkeiten übernehmen oder die betreute Person zum Hausarzt begleiten. Betreuungskräfte benötigen keine speziellen beruflichen Qualifikationen und unterscheiden sich somit zu ausgebildeten Pflegekräfte.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Informationen zur 24-Stunden-Betreuung

Broschüre 24-Stunden-Betreuung zu Hause – ein Überblick

Broschüre 24-Stunden-Betreuung – Verträge mit Vermittlungsagenturen und Personenbetreuerinnen/Personenbetreuern – was Sie wissen sollten

Landesinstitut für integrative Versorgung:
15 Tipps für die Organisation einer 24-Stunden-Betreuung

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Nähere Informationen und Details zur Förderung von 24-Stunden-Betreuung und die Aufgabenbereiche von 24-Stunden-Betreuungen:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

oesterreich.gv.at:

Besuchs- und Begleitdienst

Der Besuchs- und Begleitdienst für pflegende Angehörige besteht aus speziell ausgebildeten Ehrenamtlichen. Sie begleiten, unterstützen pflegende Angehörige kostenlos und vertraulich, zum Beispiel durch Begleitung zu Ambulanz- und/ oder Arztterminen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Alter oder derzeit erschwerten Lebensumständen Hilfe brauchen. Alleinlebende und pflegende Angehörige werden dadurch entlastet und bekommen eine kleine Auszeit.

Caritas Pflege Tirol
in den Regionen Imst, Innsbruck, Osttirol, Ötztal, Zams-Prutz, Zillertal

Wohn- und Pflegeheime

Wenn der persönliche Pflegebedarf dann auch durch mobile soziale Dienste nicht mehr abgedeckt werden kann, ist es möglich in ein Alten- oder Pflegeheim zu übersiedeln.

Auflistung der Alten- und Pflegeheime in Tirol:
Land Tirol
(mit folgenden Alten- und Pflegeheimen Tarifvereinbarungen mit dem Land Tirol)
 

Altersgerechtes Wohnen

Es kann sein, dass im Alter die Wohnsituation nicht mehr die geeignete Form für altersgerechtes Wohnen bietet.

Es ist aber nicht immer gleich das Ziel in ein Pflegeheim zu ziehen.
Hier bieten sich Alternativen an. Beispielsweise können Wohnungen altersgerecht umgebaut werden. Informationen zur Förderung gibt es unter:

Land Tirol:
Behinderten- und altengerechte Maßnahmen | Land Tirol

Samariterbund:

Einen Überblick über altersgerechte Wohnformen bieten folgende Websites:

Österreichisches Rotes Kreuz – Landesverband Tirol:
 


Pflegegeld

Das Pflegegeld soll einen finanziellen Beitrag leisten, die notwendige Pflege und Betreuung für eine pflegebedürftige Person sicherzustellen. Die Betroffenen erhalten das Pflegegeld monatlich (12x) ausbezahlt.

Das Pflegegeld soll Ausgaben und Aufwände für die Pflege teilweise abdecken. Das Pflegegeld erhalten die Betroffenen unabhängig von der Höhe ihres eigenen Einkommens und ihres Vermögens. Der Bund ist verantwortlich für die Gesetzgebung und die Ausführung rund um das Thema Pflegegeld.
 

Höhe des Pflegegeldes

Pflegegeld wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfes und unabhängig von Alter und Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen gewährt. Zu Erreichung der 1. Stufe ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat notwendig. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Pflegefachkraft durch eine persönliche Begutachtung erhoben.
 

Antrag auf Pflegegeld – Erstantrag

Bezieherinnen und Bezieher einer Pension oder Rente bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt, z.B. die Pensionsversicherungsanstalt, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahner und Bergbau oder die Sozialversicherung der Selbstständigen.

Menschen, die keine Pension oder Rente bekommen, stellen den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt. Das sind z.B. berufstätige Personen, Personen, die eine Mindestsicherung bekommen und Personen, die mit anderen mitversichert sind.

Sofern ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses über den aktuellen Gesundheitszustand vorliegen, sollten diese dem Antrag beigelegt werden.

Tipp: Wenn Sie nicht wissen, wo Sie den Antrag auf Pflegegeld stellen müssen, rufen Sie einfach das Service für Bürger und Bürgerinnen des Sozial-Ministeriums an. Die Nummer ist: 01 711 00 - 86 22 86. Dort können Sie Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr anrufen.
 

Voraussetzungen zum Erhalt und nähere Informationen zum Pflegegeld


Pflegehilfsmittelverleih


Pflege und Angehörige

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Seit 2014 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für einen befristeten Zeitraum von 1 bis maximal 3 Monate vereinbaren. In dieser Zeit können sie die Pflege Ihres Angehörigen organisieren oder übernehmen selbst die Betreuung.

Die Pflegekarenz/Pflegeteilzeit kann zur Pflege und/oder Betreuung von nahen Angehörigen vereinbart werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die nahe Angehörige/der nahe Angehörige hat Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz (bzw. ein Pflegegeld der Stufe 1 bei Minderjährigen oder an Demenz erkrankten nahen Angehörigen)
  • Schriftliche Vereinbarung der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber
  • Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von zumindest drei Monaten unmittelbar vor Inanspruchnahme der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit
  • Für Bedienstete des Bundes sowie LandeslehrerInnen, deren Dienstverhältnis vom Bund zu regeln ist, bzw. für Bedienstete der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bitten wir Sie sich an Ihre Dienstgeber zu wenden
     

Pflegekarenzgeld

Während der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz sowie Familienhospizteilzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf ein Pflegekarenzgeld.

Bei Pflegekarenz bekommen Sie Pflegekarenzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Das sind 55% des täglichen Nettoeinkommens zuzüglich allfälliger Kinderzuschläge. Bei Pflegeteilzeit erhalten Sie das Pflegekarenzgeld anteilig.

Unterstützungen der Angehörigen

Nicht nur pflegebedürftige Menschen, sondern auch deren pflegende Familien und Angehörige benötigen Unterstützung, denn sie nehmen große Belastungen auf sich und leisten einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag. Zweifellos ist die Pflege daheim für alle Beteiligten eine große Herausforderung.
 

Schulung Familiäre Pflege - eine Unterstützung für pflegende Angehörige

Mit dem spitalsübergreifenden Schulungsprojekt bieten die Krankenhäuser in Innsbruck, Reutte und Zams künftig spezielle Pflegeberatung an. In einer kostenlosen Schulung bestehend aus zwei Teilen erhalten Interessierte Informationen, Tipps und aktive Hilfestellungen für den Alltag.

Universitätskliniken Innsbruck
Infos und Termine
 

Kostenlose Gespräche für Angehörige bei psychischen Belastungen

Die Pflege und Betreuung zu Hause ist meist von sehr hoher Qualität, jedoch ist sie für die pflegenden Angehörigen meist psychisch sehr belastend.

Deshalb gibt es die Möglichkeit für zwei unterstützende Angehörigengespräche. Diese Gespräche sind kostenlos und sollen pflegenden Angehörigen helfen, mit der Situation besser umzugehen.

Diese Gespräche sollen (1) psychische Belastungen reduzieren, (2) die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen der pflegenden Angehörigen aufzeigen sowie (3) und den Zugang zu anderen Angeboten zur Unterstützung erleichtern. 

AnbieterInnen: 

Allgemeine Borschüren zum Thema Pflege


Demenz

Eine Demenz kann unterschiedliche Ursachen haben und sich verschieden äußern.

Oftmals ist die Demenz ein schleichender Prozess. Die Beteiligten verlieren die Orientierung für Raum und Zeit, können Dinge des Alltags nicht mehr allein meistern und vergessen auch oft in gewohnten Umgebungen Abläufe, die ihnen gängig sind und sind hilflos und ängstlich.

Oftmals stellt die Situation, auch die Angehörigen vor neue organisatorische und finanzielle Situationen. Für eine Unterstützung können Angehörige auf einige Beratungsstellen zurückgreifen.

Beratungsstellen zum Umgang mit Demenz

Österreichisches Rotes Kreuz – Landesverband Tirol

Caritas Tirol:
Demenz-Servicezentrum Tirol
Demenzberatung: Caritas Pflege

Diakonie
 

Allgemeine Broschüren zum Thema Demenz

Caritas – Demenz-Servicezentrum Tirol
Informationsbroschüre für betreuende Angehörige

Hilfswerk Österreich
Mehr als vergesslich. Alltag mit Demenz: Ein Ratgeber für Angehörige
Volkshilfe Tirol

Demenz – Rat und Hilfe für Betroffene & Angehörige