Schütz dich im Netz


Umrisse aller Kontinente mit leuchtenden Verbindungslinien

Rückenansicht einer verzweifelten Person

Cyber-Grooming

Achtung vor Sexueller Anbahnungen im Internet

Cyber-Grooming beschreibt die Anbahnung sexueller Kontakte durch Erwachsene an Kinder und Jugendliche über digitale Medien, also Chatrooms, WhatsApp, Snapchat oder anderen sozialen Netzwerken. Erwachsene geben sich dabei meist als Jugendliche aus und versuchen so Jugendliche sexuell zu belästigen oder zu erpressen.

Es kann schnell passieren, dass man auf diesen raffinierten Betrug reinfällt. Viele TäterInnen gehen dabei sehr geschickt vor. Es kann vorkommen, dass der Kontakt über Monate harmlos und unauffällig erscheint. Auch kann es vorkommen, dass mit falschen Versprechungen oder Geschenken gelockt wird. Eine besonders dreiste Masche ist hierbei, sich als „Agent einer Modelagentur“ auszugeben und junge Menschen „online zu casten“. Laut einer aktuellen Studie vom Institut für Jugendkulturforschung im Auftrag des SOS-Kinderdorfes sind rund 30% der Jugendlichen von Cyber-Grooming betroffen.

Wir haben Tipps und Tricks für dich und deine Eltern, wie du dich schützen kannst, Fake-Profile erkennst und im Fall richtig handelst.

Vorsicht ist geboten, wenn…

  • … man auffällig viele Komplimente bekommt.
  • … schnell sehr intime Fragen gestellt werden. Dies können auch Fragen zu den persönlichen sexuellen Erfahrungen sein.
  • … großes Interesse an deinem persönlichen Umfeld und deinen privaten Problemen vorgegeben wird.
  • … Geschenke oder Angebote versprochen werden. „Mit mir kannst du als Model durchstarten“, „Ich helfe dir beim Zocken“.
  • … auffällig Jugendsprache verwendet wird, die jedoch nicht mehr aktuell ist.


Mehr Tipps zu Fake-Profilen findest du auf der Website von Saferinternet.at.

 

Wer steckt hinter dem Profil? So findest du es heraus:

  • Checke das Profil der fremden Person. Gibt es ein Profilbild? Hat diese Person Fotos und glaubwürdige Informationen von sich online? Hat sie Freunde und eventuell Fotos von Freunden, auf denen sie verlinkt ist? Mache den „Live Check“: Frage die fremde Person nach einem „schnellen Selfie“ auf der er/sie ein Blatt Papier in Händen hält mit einem Text, welchen du vorgibst. Bekommst du nach wenigen Minuten nicht ein Selfie mit zum Beispiel #ichbinswirklich zurück, ist Vorsicht geboten.
  • Sprich mit deinem Kontakt über aktuelle Jugendthemen. Frage zum Beispiel nach der aktuellen Musikszene oder den beliebtesten InfluencerInnen. So findest du schnell heraus, ob es sich tatsächlich um einen Jugendlichen handelt. Auf der Seite von Saferinternet.at findest du mehr Tipps dazu, wie du testen kannst, wie glaubwürdig dein neuer online Kontakt ist.
     

Viele Jugendliche sind von sexuellen Anbahnungen online betroffen.

Bist du auch betroffen solltest du umgehend handeln. Wichtig dabei ist:

  • Du bist nicht Schuld! Cyber-Grooming kann jeden treffen – wichtig ist, dass du handelst.
  • Zuerst dokumentieren, dann melden! Mache Screenshots von auffälligem Verhalten, (Nackt-)fotos oder Erpressungen, damit du später beweisen kannst was passiert ist. Auf fast allen online Plattformen kannst du Profile und Beiträge melden. Deine Anonymität wird dabei gewahrt und die betroffene Person weiß nicht, von wem die Meldung kommt.
  • Sprich über deine Erfahrungen mit deinen Eltern oder FreundInnen. Melde dich besser früher als später und ziehe deine Eltern oder andere erwachsene Ansprechpersonen hinzu, bei denen du dir Unterstützung und Rat holen kannst.

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Cyber-Mobbing

Was ist das?

Als Cyber-Mobbing bezeichnet man absichtliches und über einen längeren Zeitraum anhaltendes Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen, Belästigen oder Ausgrenzen anderer über digitale Medien.

Cyber-Mobbing ist im Internet sehr verbreitet. Vor allem in Soziale Netzwerken, Chats, Messenger und Mails droht diese Gefahr. Oftmals gehen die Attacken von Personen aus dem eigenen Umfeld aus.

Besonderheiten von Cyber-Mobbing

  • Cyber-Mobbing kennt keinen Feierabend! Anders als beim klassischen Mobbing kann die Belästigung weit über etwaige Schul- beziehungsweise Arbeitszeiten hinausgehen. Digitale Medien arbeiten rund um die Uhr und daher ist Cyber-Mobbing absolut zeit- und ortsunabhängig. Internet oder Handy nicht mehr zu verwenden, ist für die Betroffenen meist keine Option.
  • Große Bandbreite. Das Internet ist ein Medium, in dem sich alles blitzschnell verbreitet und nur schwer wieder entfernen lässt. Mit dem Verbreiten von peinlichen Inhalten oder verbalen Attacken erreicht man online ein sehr breites Publikum und kann so sehr schnell einen großen Schaden anrichten.
  • Scheinbare Anonymität. Die Hemmschwelle im Internet abwertende Äußerungen zu tätigen ist oftmals sehr gering, weil sich die TäterInnen sicherer fühlen, wenn sie sich hinter einer erfundenen Identität verstecken. Dadurch müssen sie sich nicht mit der Reaktion ihrer Opfer auseinandersetzen.
  • Cyber-Mobbing oder nicht ernst gemeinter Scherz? Jeder Mensch empfindet auf andere Weise. Was du als lustig empfindest, könnte dein Gegenüber sehr verletzten. So können auch nicht ernst gemeinte „Blödel-Fotos“, als Belästigung wahrgenommen werden und Konsequenzen nach sich ziehen.

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Person drückt Tasten einer Telefonzelle

Beratungsstelle Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit (ZARA)

Du bist von Hasspostings betroffen und suchst professionelle Hilfe? Du wirst auf Instagram beschimpft? Auf WhatsApp wirst du auf Grund deiner Herkunft, deines Geschlechts oder sexuellen Orientierung gemobbt? Oder ist deine Freundin betroffen und du möchtest ihr helfen?

Die Beratungsstelle ZARA unterstützt dich dabei, gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen. Sie kann dir in solchen Situationen helfen.

Du bekommst kostenlose und zeitnahe Information. Nach einer Ersteinschätzung der Inhalte klären dich erfahrene BeraterInnen über deine Handlungsoptionen und mögliche Gegenstrategien auf. Sie unterstützen dich bei möglichen rechtlichen Schritten und haben Informationen zu weiteren Hilfsangeboten. Außerdem meldet die Beratungsstelle die entsprechenden Inhalte, damit diese dann gelöscht werden.

Beraten wird via Chat, Messenger, E-Mail oder Telefon. Informiere dich gleich auf der Website von ZARA.

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Schwarz-weiß Portrait einer Person mit Hut und Sonnenbrille

Darknet

Keine Angst vor der Dunkelheit

Der Begriff „Darknet“ kursiert seit längerem in den Medien. Doch was ist das Darknet? Wie funktioniert es? Ist es gefährlich? Mache ich mich strafbar, wenn ich es verwende?

Wir haben die Antworten für dich. Um das Darknet zu verstehen, musst du dir zuerst bewusst machen wie das World Wide Web (www) grundsätzlich aufgebaut ist. Besucht man eine Website tut man dies über einen Browser, wie Firefox, Chrome oder Safari. Jede Website hat eine Internetprotokoll Adresse (IP). Diese ist normalerweise bekannt und mit einer Domain, also dem Namen der Seite, verknüpft. Gibst du die Domain (www.saferinternet.at) oder die IP Adresse (193.200.113.192) im Browser ein, baut er eine Verbindung zum Webserver von Safer Internet auf. Dieser schickt dann die Infos der Website zurück und dein Browser zeigt sie auf deinem Computer oder Smartphone an. Bei standardmäßiger Verwendung von Browsern, werden sehr viele persönliche Informationen von dir preisgegeben. Daten, wie dein Standort oder Informationen über das Gerät mit dem du arbeitest, werden oft automatisch mitgeschickt. Das kann für dich sehr nützlich sein, denn die Website wird dadurch an die Displaygröße deines Gerätes angepasst oder du musst dein Passwort nicht nochmals eingeben. Das Surfen wird so vereinfacht, ist aber nicht anonym.

Gib nur die nötigsten Daten von dir preis! Achte beim Surfen darauf, dass du dich zu vertrauenswürdigen Websites verbindest. Verwende nur die aktuellste Version eines Browsers und mache diesen mit Add-ons fit. Safer Internet hat für dich ein paar wichtige Erklärungen und Tipps gesammelt.

Möchtest du komplett anonym surfen kommt das sogenannte „Darknet“ ins Spiel. Das Darknet hat viele Gesichter. Es können Webseiten sein, die mit traditionellen Suchmaschinen, wie zum Beispiel Google, nicht gefunden werden. Es können außerdem Webseiten sein, auf die man nur mit einem Browser zugreifen kann, der die Anonymität von BenutzerIn und Webserver bewahrt. Viele bekannte Seiten kannst du auch im Darknet erreichen. So kannst du auf den Seiten von Facebook oder dem ORF genauso surfen. Um auf das Darknet zugreifen zu können benötigst du einen speziellen Browser – den sogenannten „Tor Browser“. Anders als beim gewöhnlichen Surfen, verbindet sich der Computer nicht direkt mit dem Webserver, auf dem die Website liegt, sondern macht einen kleinen „Umweg“. Stark vereinfacht bedeutet dies: Die Anfrage für eine Website wird über drei weitere Server geleitet und erreicht erst dann den Zielserver. Dieser leitet die Antwort wiederum über mehrere Server zurück. Somit kann weder verfolgt werden woher die Anfrage für die Website gekommen ist, noch wo sich der Webserver befindet. Die Kommunikation ist also für beide Seiten anonym.

Gründe anonym zu surfen gibt es einige. Zahlreiche BloggerInnen veröffentlichen so ihre neuen, teilweise kritischen Beiträge. Viele JournalistInnen nützen die Anonymität, um ihre Quellen zu schützen. Große Nachrichtenagenturen bieten spezielle Zugänge für Menschen, die ihnen anonym Informationen zukommen lassen wollen. Die Nutzung des Tor Browsers und der Zugang zum Darknet ist in Österreich legal. Jedoch sind einige Angebote in diesem dunklen Netz, genauso wie im Internet illegal. Grundsätzlich gilt hier die gleiche Vorsicht wie bei jedem anderen Browser. Surfe nur vertrauenswürdige Seiten an und gehe mit deinen persönlichen Daten immer achtsam und sparsam um.

Du möchtest Tor ausprobieren? Kein Problem – hier sind noch einige Hinweise für dich:

  • Dein Browser wird langsamer funktionieren, da die Daten wie oben beschrieben einen „Umweg“ machen. Also Geduld bei großen Datenmengen, wie beispielsweise Videos.
  • Surfst du über Tor zu Diensten, bei denen du dich einloggen musst (soziale Netzwerke, E-Mail) ist es möglich, dass es einen Sicherheitsalarm geben wird. Durch die Verwendung von Tor kann nämlich der Eindruck entstehen, dass dein Konto beschädigt ist.
  • Der Tor Browser bietet keinen Schutz vor Viren oder Betrug im Internet.


Verwende zum Download von Tor nur die offizielle Website. Du kannst auch Tor für dein Android Handy über den Google Play Store downloaden.

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der Begriff Passwort durch eine Lupe betrachtet

Passwörter und Co

Ein sicheres Passwort ist mehr wert, als du denkst!

Da ist es nun, das erste Smartphone. Du bist super aufgeregt und richtest dir dein Konto ein, damit du es bald verwenden kannst. Spätestens da oder bei der Anmeldung in einem sozialen Netzwerk müssen wir ein Passwort erstellen. Viele verwenden einfache Passwörter - aus Angst es zu vergessen oder weil man der Meinung ist, es sei nicht so wichtig. Welche Folgen das haben kann und Tipps, wie du ein sicheres Passwort erstellst, erklären wir dir in diesem Artikel.


Jedes Jahr gibt es Passwort Leaks – also Dokumente, in denen die beliebtesten Passwörter öffentlich gemacht werden. Diese Informationen können zum Beispiel durch Umfragen herausgefunden werden. Futurezone hat für 2021 eine Top-200-Liste der beliebtesten Passwörter erstellt. Das beliebteste Passwort ist „123456“. Auf Platz 2 liegt „123456789“, gefolgt von „12345“ auf Platz 3. Ebenfalls sehr beliebt sind "password", "qwerty" und "11111". Weitere Platzierungen findest du auf der Website von Futurezone. Die meisten dieser 200 beliebtesten Passwörter lassen sich innerhalb von weniger als einer Sekunde knacken.


Daher verlangen immer mehr Websites und Portale nach längeren Passwörtern (z.B. mindestens 8 Zeichen), die Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und manchmal auch Sonderzeichen beinhalten müssen. Hat man sich einmal so ein kompliziertes Passwort überlegt, sollte man dieses nicht für jede Website zum Login verwenden – auch wenn es verlockend ist. Die Gefahr dass jemand, der dein Passwort herausfindet, sich Zugang zu all deinen Profilen und Konten verschafft ist zu groß. Am besten wäre es, für jedes Profil ein eigenes Passwort zu erstellen.

Damit du so viele Passwörter nicht vergisst, schreibe sie am besten auf einer Liste auf, die du zuhause versteckst. Wenn du sie auf deinem PC oder Smartphone speichern willst, dann verwende unbedingt sichere Passwortmanager, welche deine Passwörter in einer verschlüsselten Datenbank sichern, sodass niemand außer dir einen Zugriff darauf hat.

Die Nachrichtenplattform Futurezonehat einige Passwortmanager getestet - hier kannst du ihren Bericht lesen.
 

Mach es den anderen nicht einfach!

Gründe um dein Passwort zu knacken gibt es viele. Zugangsdaten werde gehackt um entweder auf die Unsicherheit deines Passworts hinzuweisen, Zugang zu persönlichen Daten zu verschaffen, mit denen man dich erpressen kann, für online Betrug oder andere kriminelle Handlungen. Aber es muss nicht immer ein professioneller Angriff sein. Es reicht schon, wenn du dein Passwort einem/einer FreundIn verrätst. Wenn diese Person dir im Streit eines auswischen möchte, kann sie sich mit deinem Konto anmelden und gemeine Dinge und Fotos ins Netz stellen, die dir peinlich sein könnten. Verrate deshalb niemandem deine Passwörter!
 

Empfehlungen für ein sicheres Passwort

  1. Verwende ein langes Passwort mit verschiedenen Zeichen. Das Passwort sollte mindestens 8 Zeichen enthalten und eine Mischung aus Groß-, Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen (z.B. !, =, [ oder %). Sicher ist auch ein Passwort, das aus drei oder vier beliebigen aneinandergereihten Wörtern und Symbolen besteht. Je länger und komplizierter ein Passwort ist, desto schwieriger machst du es dem/der AngreiferIn.
     
  2. Verwende keine Daten, die andere kennen könnten. Das heißt: Dein Name, dein Geburtsdatum oder deine Telefonnummer sollten nicht im Passwort enthalten sein.
     
  3. Verwende für jede Seite ein anderes Passwort. So kann sich niemand, der dein Passwort errät, auch auf deinen anderen Seiten anmelden.
     
  4. Schreibe deine Passwörter mit Hand auf einen Zettel. Verstecke ihn zuhause, wo nur du ihn finden kannst oder speichere die Passwörter in einem Passwortmanager.
     
  5. Aktualisiere deine Passwörter regelmäßig. Je länger du dasselbe Passwort beibehältst, desto mehr Zeit haben Hacker, um es herauszufinden. Auch wenn es mühsam klingt: Das Passwort sollte wenn möglich alle 3 Monate geändert werden.

    Mit diesen Tipps sollten dein Konto und deine Profile vor allen AngreiferInnen sicher sein.
     

Wie sicher ist dein Passwort?

Ob dein Passwort sicher ist und wie lange ein herkömmlicher PC braucht, um es herauszufinden, kannst du auf der Websitecheckdeinpasswort.de ganz einfach testen! (Deine Passwörter werden von der Seite NICHT gespeichert - trotzdem ist es ratsam nicht dein richtiges Passwort zu verwenden, sondern eines, das vom Aufbau her ähnlich ist)

Du bist eher der visuelle Typ - der Comic von xkcd erklärt dir anschaulich, warum manche Passwörter besser sind als andere.

Ob deine E-Mail Adresse gemeinsam mit persönliche Daten, wie deinem Geburtsdatum, deiner Telefonnummer oder Adresse, veröffentlicht und/oder missbraucht wurde, überprüft das Hasso-Plattner-Institut für dich ganz einfach online!


Weitere Tipps zur sicheren Nutzung des Internets und zur Privatsphäre in sozialen Netzwerken, findest du auf der Website von Saferinternetoder bei uns im InfoEck!

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Computertastatur mit Einkaufswagen als Symbol auf der Entertaste

Online-Shopping

Einkaufen im Internet gehört mittlerweile zu unserem Alltag dazu. Ob Musik, Bücher, Filme, Spiele, Bekleidung oder sonstige Alltagsgegenstände... Alles kann bestellt und geliefert, oder online konsumiert werden.

Bevor du allerdings unbedacht Bestellungen bestätigst oder Links anklickst, von denen du nicht genau weißt, was sie bedeuten und welche Konsequenzen das Anklicken nach sich zieht, solltest du dich immer genau informieren. Einige Tipps und Tricks erfährst du im Folgenden hier auf der InfoEck-Website. Du kannst aber auch gerne persönlich vorbeikommen und dich erkundigen.

Worauf solltest du achten?

Bis zu deinem 18. Geburtstag gibt es gewisse Beschränkungen, was du kaufen darfst und was nicht - das wird Geschäftsfähigkeit genannt. Für einige Geschäfte brauchst du die die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Entscheidend ist hierbei dein Alter. Die untenstehende Tabelle zeigt dir, mit welchem Alter du bestimmte Geschäfte abschließen darfst.

Alter

0 - 6 Jahre

Bezeichnung

Kinder

Einstufung

nicht geschäftsfähig

Beschreibung

   
Taschengeldgeschäfte, Dinge des alltäglichen Lebens (Kleinstbeträgen wie Jausensemmel, Busticket, Eis, Spielzeug)

7 - 13 Jahre

Unmündige Minderjährige

beschränkt geschäftsfähig

Altersübliche Taschengeldgeschäfte. Auch das Annehmen von Geschenken ist möglich sofern sie keine finanziellen Verwantwortung nach sich ziehen (Zum Beispiel kannst du kein Pferd annehmen, weil du für das Pferd monatlich sehr viel Geld für die Haltung und Pflege zahlen müsstest.)

14 - 17 Jahre

Mündige Minderjährige

erweiterte geschäftsfähig

Taschengeldgeschäfte bzw. eigenes Einkommen verwalten, sofern der Lebensunterhalt dadurch nicht gefährdet wird. Ein Handyvertrag oder Spotify-Abo sind möglich aber bei größeren Beträgen wie dem Führerschein brauchst du noch die Zustimmung deiner gesetzlichen VertreterInnen.

ab 18 Jahre

Volljährig bzw. Erwachsene

geschäftsfähig

Ab 18 bist du geschäftsfähig und darfst deine eigenen Entscheidungen treffen und bist für diese auch verantwortlich.

Quelle: Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos: Was kostet die Welt? Alles, was du über Geld wissen musst. Seite 11.

Bevor du etwas bestellst, solltest du genau wissen, was du möchtest und dich genau informieren, was dieses Produkt wo kostet. Außerdem solltest du dir ein Bild davon machen ob und welche Zusatzkosten anfallen können (z.B.: Versand oder Verpackung).

Wie entscheidest du, wo du bestellst?

Abgesehen vom Preis sind mehrere Faktoren entscheidend!

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Standardverträge, die Unternehmen all ihren Geschäften zugrunde legen. Wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, wird vereinbart welche Regeln gelten. Mit dem Bestätigen des Online-Kaufes beispielsweise stimmt man den vom jeweiligen Unternehmen vorformulierten AGBs zu. Ein Kauf ohne diese Zustimmung ist nicht möglich. Allerdings gilt in der Regel, dass der Konsument nicht benachteiligt werden darf. Solche Bestimmungen können ungültig sein.
     
  • Inländische Unternehmen bevorzugen
    Man sollte Händlern innerhalb von Österreich den Vorzug geben, da es bei ausländischen Unternehmen oft schwieriger ist, Ware umzutauschen oder zurückzugeben. Vor allem bei Geschäften außerhalb der EU sollte man vorsichtig sein.
     
  • Bewertungen lesen
    Bei fast allen Angeboten im Internet gibt es ein Bewertungssystem oder Erfahrungsberichte anderer Kunden. Diese sollte man sich anschauen, um Anhaltspunkte über Zuverlässigkeit des Händlers, Qualität der Ware oder ähnliches zu erhalten.
  • Zahlungsoptionen beachten

Mittlerweile gibt es viele verschiedene Möglichkeiten online zu zahlen. Jedes Zahlungsmittel ist allerdings nur so sicher wie du es verwendest.

  • Immer alle Sicherheitseinstellungen nutzen, die zur Verfügung stehen
  • Zahlungsinformationen immer sicher und getrennt aufbewahren (am Besten auswendig wissen)
  • Transaktionen am Konto immer regelmäßig kontrollieren
  • Nur verschlüsselte Verbindungen benutzen (kleines grünes Schloss vor der Internetadresse)
  • Sichere Passwörter verwenden
  • Funktionsweise des Zahlungsmittels in Erfahrung bringen
  • Informationen einholen, was zu tun ist, sollte das gewählte Zahlungsmittel gestohlen oder verloren werden
  • Achtung bei Phishing-Mails (Seriöse Unternehmen fragen nicht per E-Mail nach Zugangsdaten)
  • Schütze deine Geräte vor ungewollten Zugriffen von außen (Firewall und Virenprogramme aktuell halten)
  • Gütezeichen beachten

Gütezeichen können Auskunft darüber geben, welche Grundsätze das Unternehmen verfolgt. Allerdings sind nicht alle Gütezeichen gleich viel wert. Am besten vorher informieren, z.B. unter www.guetezeichen.at

Kannst du vom Kauf zurücktreten?

Es kann aus unterschiedlichen Gründen zu einem Rücktritt vom Kauf kommen. Dabei ist es wichtig auf etwaige Fristen oder Gepflogenheiten zu achten!

  • Ich habe es mir anders überlegt!

Ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware (dem Vertragsabschluss bei Dienstleistungen) hat man in der Regel 7 Werktage (Montag - Freitag) Zeit, um vom Vertrag zurückzutreten. Die schriftliche Rücktrittserklärung muss innerhalb dieser Frist abgesendet werden. Zu beachten ist dabei, dass die Ware nicht beschädigt, bereits verwendet und oftmals auch nicht bereits ausgepackt worden sein darf. Außerdem gilt dieses Rücktrittsrecht nicht auf verderbliche Waren oder auf Dinge, die auf persönliche Bedürfnisse speziell zugeschnitten wurden.
 

  • Ware wird nicht geliefert

Händler sind gesetzlich verpflichtet innerhalb von 30 Tagen ab Bestellung zu liefern. Wenn innerhalb dieser Frist nicht geliefert wird, muss der Käufer darüber in Kenntnis gesetzt werden und kann dem Unternehmen dann entweder eine Nachfrist setzen oder vom Kauf zurücktreten. Diese Information sollte dann wieder schriftlich erfolgen.
 

  • Mangelhafte Ware

Man hat als Käufer gewisse Gewährleistungsansprüche. Das verkaufende Unternehmen muss dafür einstehen, dass die Ware bei Übergabe keinen Mangel aufweist.

Bewegliche Güter

Gewährleistungsfrist 2 Jahre

Unbewegliche Güter

Gewährleistungsfrist 3 Jahre


Sollte doch ein Mangel bestehen, hat man als Konsument die Möglichkeit zwischen dem Austausch oder der Verbesserung der Ware zu wählen. Man erhält also entweder ein neues Produkt, oder kann das beschädigte Produkt auf Kosten des Verkäufers reparieren lassen. Wenn der Verkäufer diesem Auftrag jedoch nicht nachkommt, kann man darauf bestehen, vom Kauf ganz zurückzutreten (Wandlung) oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung).

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dreidimensionales, lilafarbenes Copyright-C

Recherchieren und Zitieren

Urheberrecht: Was ist erlaubt und was ist geklaut?

Was ist das Urheberrecht und wer ist ein/eine UrheberIn?

Wenn ein Werk erschaffen wird, also zum Beispiel ein Lied komponiert, ein Foto geschossen oder ein Buch geschrieben wird, entsteht automatisch ein Urheberrecht. Die Person, die das Werk erschaffen hat, ist UrheberIn des Werkes. Der/die UrheberIn muss seine/ihre Erlaubnis geben, wenn jemand dieses Werk verwenden, kopieren, veröffentlichen oder bearbeiten möchte.

Wenn ein Werk ohne die Zustimmung des/der UrheberIn verwendet wird, dann handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Das kann Strafen in verschiedenem Ausmaß zur Folge haben.

Was bedeutet das Urheberrecht für dich?

Wenn du zum Beispiel ein Foto machst, kannst du damit anstellen, was du möchtest. Du kannst es allen schicken, denen du es schicken willst, ins Internet hochladen und bearbeiten. Das erlaubt dir das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Die Personen, an die du das Foto schickst, dürfen diese Sachen nicht machen, wenn du das nicht möchtest. Sie brauchen deine Erlaubnis, wenn sie es zum Beispiel weiterschicken möchten. Genauso brauchst du die Erlaubnis des/der UrheberIn von einem Werk, das du nutzen möchtest. Es reicht nicht, wenn du unter einem Foto, das dir gefällt und du auf Instagram teilen möchtest, einfach den Namen des/der UrheberIn schreibst.

Das Gleiche gilt für Musik, Spiele und Filme. Achte zum Beispiel bei deinen Youtube-Video darauf, dass keine Musik im Hintergrund läuft, ohne dass du die Erlaubnis dafür hast. Das gleiche gilt für Spiele: Let's Play-Videos können zu hohen Strafen führen, wenn die Spielehersteller ihre Erlaubnis nicht dafür gegeben haben, dass das Spiel aufgenommen und auf Youtube veröffentlicht wird.

Merke dir: Nur weil es jemand anderer macht, heißt das nicht, dass es erlaubt ist. (Vielleicht hat die- oder derjenige sogar um Erlaubnis gefragt oder einen Vertrag mit dem/der UrheberIn?)
 

Recht am eigenen Bild

Beim Veröffentlichen von Bildern auf denen auch andere Personen abgebildet sind, muss darauf geachtet werden, dass niemand bloßgestellt oder herabgesetzt wird. Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang gemeint. Eine Bloßstellung muss allerdings allgemein nachvollziehbar sein.

Außerdem ist es in der Regel verboten, Bilder einfach herunterzuladen und ohne Nachfragen weiterzuleiten und zu veröffentlichen.
 

Richtiges Zitieren und Angeben von Quellen

  • Wenn man sich beim Veröffentlichen von Texten oder anderen Dingen auf das geistige Eigentum anderer beruft, muss eindeutig erkennbar sein.
  • Es gibt direkte (wortwörtliche Verwendung des Inhaltes) und indirekte (umformulierte Inhalte) Zitate. Alle Arten von Zitaten sollten immer inhaltlich eingebettet und näher erläutert werden.
  • Es ist wichtig, sich an Zitierregeln zu halten und den Urheber richtig anzugeben, denn schlimmstenfalls können rechtliche Folgen auf dich zukommen.


Am besten erkundigst du dich direkt an deiner Schule oder Universität, welche Richtlinien diesbezüglich dort bevorzugt werden. Zum Zitieren in Schularbeiten findet man sehr gute Informationen auf der Website von Wendelin Hujber. Die Universität Innsbruck beruft sich auf folgende Grundlage www.uibk.ac.at/zeitgeschichte/images/zitierrichtlinien_hs2019.pdf
 

Plagiate

Wenn man nicht darauf achtet, die Quelle korrekt anzugeben und man somit unerlaubterweise fremdes geistiges Eigentum übernimmt und als eigene Idee ausgibt, nennt man das "Plagiat". Dieses Vorgehen verletzt das Urheberrecht und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! Im Ernstfall können sogar Schadensersatzforderungen, Schulverweise und Aberkennung eines Abschlusses die Folgen sein.

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Altersbeschränkungen und Freigaben

Für die Nutzung neuer Medien beziehungsweise der darin angebotenen Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel Filme, Video- und Konsolenspiele und ähnliches, gelten in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

Das wichtigste zum Thema Jugendschutz hierzulande findest du unter anderem auf unserer Website unter dem Menüpunkt "Jugendschutz Tirol".

Im Folgenden bekommst du wichtige Informationen bezüglich der Altersfreigabe von Computerspielen, Film und Fernsehen.

PEGI, USK, FSK: Bedeutungen und Unterschiede

Ob bei Apps, Filmen oder Computerspielen: Überall sehen wir bunte Kästchen (auf den DVD- und Spielhüllen meistens unten seitlich, bei den Apps meistens unter dem Namen der App)mit den Begriffen „PEGI“, „USK“ oder „FSK“ und irgendwelchen Zahlen. Wir informieren dich in diesem Artikel über die Bedeutung dieser Begriffe und die Rolle, die sie beim Kauf oder Download spielen.

PEGI - Symbol: Faust vor dunklem Hintegrund

PEGI

  • Alterseinstufungssystem für Computer- und Konsolenspiele sowie Apps
  • Europaweit einheitlich
  • Entscheidungshilfe für Eltern beim Kauf oder Download von Spielen


PEGI ist die Abkürzung von „Pan-European Game Information“ und ein europaweites Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele, das im Jahr 2003 in Kraft getreten ist. PEGI gibt Altersempfehlungen auf Spielen an, was vor allem Eltern die Entscheidung beim Kauf von Spielen erleichtern soll. Die Kennzeichnung sagt jedoch nichts über die Spielbarkeit (das heißt den Schwierigkeitsgrad oder die erforderlichen Fähigkeiten, die notwendig sind um das Spiel zu spielen) der jeweiligen Spiele aus. Außerdem bekommen Eltern mit der PEGI-Kennzeichnung keine Information dazu, ob das Kind durch das ausgesuchte Spiel etwas lernt. Eltern die mehr zu Vor- und Nachteilen bestimmter Spiele erfahren möchten, können sich dazu auf der Website der BuPP informieren (BuPP ist die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von digitalen Spielen im Bundeskanzleramt, Sektion VI - Familie und Jugend, die durch Spielebewertungen und -empfehlungen Eltern und Pädagog/-innen eine Orientierungshilfe beim Kauf bieten ).

Ob PEGI ein Spiel für die Altersgruppe 3, 7, 12, 16 oder 18 empfiehlt, hängt von einigen Inhalten im Spiel ab, wie zum Beispiel Gewaltdarstellungen, sexuellen Handlungen, angsterzeugenden Geräuschen oder ob die Figuren im Spiel realistisch aussehen. Zusätzlich findet man auf der Rückseite des Spiels Inhaltssymbole mit bestimmten Bedeutungen. Mit diesen Symbolen rechtfertigt PEGI auch die vorhin erwähnten Alterskennzeichnungen.

Weitere Informationen gibt es auf der Website von PEGI oder auf der Website der BuPP.

Raute mit der Aufschrift USK ab 0 freigegeben

USK

  • Altersfreigabe für Computer-, Konsolen- und Onlinespiele zusätzlich zur PEGI-Kennzeichnung
  • Keine Rechtsverbindlichkeit in Österreich
  • Trotzdem Auswirkung auf den Verkauf und die Zurverfügungstellung von Spielen in Österreich


USK seht für „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ und ist ein deutscher Verein, der Computer- und Konsolenspiele prüft und Altersfreigaben empfiehlt, die durch staatliche VertreterInnen letztendlich festgelegt werden. USK unterteilt die Freigaben in die Altersgruppen 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren. Die Kennzeichnung legt fest, ab welchem Alter ein Spiel die Entwicklung der/des SpielerIn beeinflusst. Das hängt zum Beispiel von der Schwierigkeit des Spiels ab, welches Ziel darin verfolgt wird, ob Gewalt oder andere angstmachenden oder suchtfördernden Inhalte vorkommen.

Was den Verkauf von Computer- und Konsolenspielen im Tiroler Handel betrifft, haben wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels nur die Information der Mitarbeiterin eines Elektrofachhandels, in welchem auch Computer- und Konsolenspiele verkauft werden. Die VerkäuferInnen müssen auf jeden Fall auf die PEGI-Kennzeichnung achten. Ist auf einem Spiel außer der PEGI-Kennzeichnung auch eine USK-Kennzeichnung vorhanden, was bei den meisten Spielen der Fall ist, dann gilt jene Kennzeichnung, die das höhere Alter vorsieht.

Die Altersfreigaben für Onlinespiele und Spiele–Apps werden von der IARC („International Age Rating Coalition“) festgelegt. Die USK ist ein Teil der IARC und übernimmt die Alters-Einstufungen, wobei diese Alters-Einstufungen von der USK regelmäßig überprüft werden.

Weitere Informationen zur USK findest du auf der Seite des österreichischen Bundeskanzleramts, der BuPP und auf der Website der USK.

Grünes Rechteck mit der Aufschrift FSK ab 12 freigegeben

FSK

  • Altersfreigabe von Filmen auf Grundlage des deutschen Jugendschutzgesetzes
  • Keine Rechtsverbindlichkeit in Österreich
  • Eigene Altersbeschränkungen bei Filmvorführungen im Kino und bei Veranstaltungen


FSK ist die Abkürzung von „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ und ist im deutschen Jugendschutzgesetz verankert. Die Altersklassen sind dieselben wie bei USK, also 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre. In Österreich gibt es keine eigene Jugendschutz-Kennzeichnung. Einzelne Bundesländer in Österreich verweisen in ihren Jugendschutzgesetzen auf die FSK-Regelung.

In Tirol bestimmt die Abteilung „Gemeinden“ mithilfe von Sachverständigen die Altersgrenze für Kinder und Jugendliche für Filme im Kino und bei Veranstaltungen. In Tiroler Kinos darf die Altersgrenze um 3 Jahre unterschritten werden, wenn das Kind den Film in Begleitung einer/eines Erwachsenen anschaut .

Wir haben bei einem Elektrofachgeschäft in Tirol nachgefragt, wie der Verkauf von Filmen geregelt ist: Die Mitarbeiterin sagte uns, dass sich die VerkäuferInnen an die FSK-Kennzeichnungen halten müssen. Diese scheinen beim Scannen des Barcodes des Spiels auf ihrem Monitor auf, woraufhin sie gegebenenfalls den Ausweis kontrollieren müssen. Im Fernsehen sind österreichische Sender dazu verpflichtet, Filme zu kennzeichnen, wenn sie bestimmte kinder- und jugendgefährdende Inhalte ausstrahlen. Dies passiert durch bestimmte Symbole oder akustische Information vor Beginn des jeweiligen Films. Außerdem sind sie verpflichtet, für Kinder und Jugendliche ungeeignete Filme zu Uhrzeiten auszustrahlen, zu denen jüngere Menschen in der Regel nicht fernsehen, also sehr spät am Abend oder in der Nacht).

Weitere Informationen gibt es auf der Website vom Bundeskanzleramt Sektion: Frauen, Familien und Jugend

 

Im Tiroler Jugendgesetz werden im Vergleich zum Jugendschutzgesetz anderer Bundesländer (z.B. Salzburg und Kärnten) keine der drei Kennzeichnungen erwähnt. Dafür steht deutlich drin, dass Medien, die Gewalt oder sexuelle Darstellungen beinhalten, Kindern nicht angeboten, vorgeführt, zugänglich gemacht oder weitergegeben werden dürfen.

Du solltest auf jeden Fall auf die Altersfreigaben achten und dich vor dem Kauf von Spielen über diese informieren. Das kannst du zum Beispiel auf der Seite der BuPP (Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von digitalen Spielen). Weitere Informationen zur gesetzlichen Lage findest du auf der Website  von oesterreich.gv.at.

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Links und Anlaufstellen

Kinder und Jugendliche

147 Rat auf Draht: Kostenloser, anonymer 24h-Notruf für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen per Telefon (147 ohne Vorwahl), Online-Beratung oder Chat (jeden Freitag 18-20 h)
Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol: Nützliche Kontaktadressen, Angebote und Themen rund um die Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Internet Ombudsstelle: Kostenlose Schlichtung und Hilfe bei Problemen im Internet
Saferinternet.at: Finde Tipps und Infos zu unterschiedlichen Themen und Bereichen.
Zivil.Courage.Online - Zeig Zivilcourage: Zivilcourage-Trainings für Jugendliche. Im Rahmen des Projekts hat das betreffende Mauthausen Komitee Österreich Informations-, Schulungs- und Trainingsangebote sowie eine App  entwickelt.
 

Schulen

Schulpsychologischer Dienst und Bildungsberatung: Psychologische Beratung für Schüler und Schülerinnen in der Schule
Saferinternet.at: Workshops, Unterrichtsmaterialien und Informationen für Lehrende und SchülerInnen
 

Eltern

147 Rat auf Draht: Kostenloser, anonymer 24h-Notruf für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen, per Telefon (147 ohne Vorwahl), Online-Beratung oder Chat (jeden Freitag 18-20 h)
Erziehungsberatung: Therapie und Beratung für Eltern
Familienberatungsstellen in ganz Österreich
SOS-Kinderdorf: Die Kampagne #sicheronline hat viele nützliche Informationen für Eltern gesammelt.


Sonstige

AK Tirol Konsumentenschutz, Kostenlose Hotline 0800 / 22 55 22 – 1818
142 Telefonseelsorge: Österreichweite Telefonberatung unter der Nummer 142 (ohne Vorwahl).
24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien, Tel. 01 / 71 71 9
Bundeskriminalamt: Unter der Servicenummer 059 / 133 erreichen Sie immer die nächstgelegene Polizeidienststelle in ganz Österreich.
BUPP- Bundesstelle für Positivprädikatisierung
Frauenhelpline „Halt der Gewalt“: 24h-Telefonberatung unter der kostenlosen Helpline 0800 / 222 555. Muttersprachliche Beratung in Arabisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch.
Internetmeldestelle des Bundeskriminalamtes unter against-cybercrime [at] bmi [dot] gv [dot] at
Kriminalprävention: österreichweit kostenlos – 05 9133/70 33 33
Opfernotruf des Bundesministeriums für Justiz: Kostenlose Beratung für Opfer von Straftaten unter der Nummer 0800 / 112 112.
www.ombudsstelle.at hilft bei Beschwerden und bei der Schlichtung von Problemen im Internet und der Entfernung unerwünschter Inhalte
www.onlinesicherheit.gv.at klärt über Gefahren im Netz auf
www.saferinternet.at bietet wichtige Hinweise und Informationen
www.stopline.at wenn man auf Beiträge mit nationalsozialistischen Inhalten stößt, kann man diese anonym melden
www.watchlist-internet.at informiert über Internetbetrug und Fakeshops
www.zara.or.atZARA - Zivilcourage und anti-Rassismus-Arbeit; nimmt Meldungen über Hasspostings entgegen und unterstützt kostenlos bei rechtlichen Schritten